Strafrecht

Was bedeutet Strafrecht?
Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet für Sie als Beschuldigten eine hohe Belastung.
Es drohen finanzielle Einbußen. Es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Bei Untersuchungshaft oder der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wird Ihr Ansehen bis zum Verlust Ihres Berufs oder Ihrer bürgerlichen Existenz vernichtet.
Ihr Anwalt ist oft die letzte Verteidigungslinie vor Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und auch der (Medien-) Öffentlichkeit.
Deshalb ist die frühzeitige Beratung und Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht so wichtig, um Ihre Interessen von Beginn an zu schützen.
Nehmen Sie für eine starke Verteidigung in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch-Gmünd und Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf.
Unter dem Begriff des allgemeinen Strafrechts werden sämtliche Straftaten im deutschen Strafgesetzbuch zusammengefasst.
Gemeint sind damit Delikte wie:
- Bedrohung
- Beleidigung
- Betrug
- Diebstahl
- Brandstiftung
- Einbruchsdiebstahl
- Erpressung
- Hehlerei
- Körperverletzung
- Raub
- räuberische Erpressung
- Sachbeschädigung auch durch Graffitis
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Unterschlagung
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Untreue
- oder Urkundenfälschung
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Tötungsdelikte, also:
sind als Straftaten gegen das Leben mit die schwersten strafrechtlichen Vorwürfe. Sie werden dementsprechend als Kapitalstrafrecht bezeichnet.
Mit einem Mordvorwurf konfrontiert, droht dem Beschuldigten lebenslange Haft, welche frühestens nach 15 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld droht sogar noch deutlich längere Haft. Eine effektive Strafverteidigung ist in diesen Fällen für Sie als Beschuldigten entscheidend darüber, ob Sie einen großen Teil Ihres Lebens im Gefängnis verbringen müssen oder nicht.
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Für Jugendliche (14 – 18 Jahre) und Heranwachsende (18 – 21 Jahre) gelten mit dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Strafverfahren besondere Verfahrensvorschriften.
Es steht bei der strafrechtlichen Bewertung von Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender der erzieherische Gedanke im Vordergrund – und nicht wie bei Erwachsenen die Strafe.
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Für Ihre persönliche und gesellschaftliche Reputation ist der Vorwurf eines Sexualdelikts mitunter der schlimmste denkbare Vorwurf. Gleichzeitig sind diese Delikte auch mit hohen Strafandrohungen verbunden. Gerade in diesen Verfahren kommt es oft auf einzelnen Aussagen an, weshalb besondere Kenntnisse des Verteidigers in der Aussagepsychologie und Zeugenvernehmung wichtig sind.
Ihnen wird z.B.
- Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Jugend- oder Kinderpornographie
- sexuelle Belästigung
- sexueller Missbrauch
- ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung
vorgeworfen?
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Straftaten im Umgang mit Drogen (Betäubungsmitteln) regelt das deutsche Strafrecht durch Spezialgesetze wie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Handel, Anbau, Herstellung, Einfuhr oder auch lediglich der Besitz einer verbotenen Substanz, können für Sie erhebliche Strafen bedeuten. Auch Ihr Führerschein ist in Gefahr.
Durch die Änderungen im Umgang (Teillegalisierung) mit Cannabis, ist die genaue Kenntnis des Nebengebiets für die Strafverteidigung unabdingbar. Hier können in manchen Fällen auch alte Strafen nochmals neu verhandelt werden.
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Sind sind Opfer einer Straftat geworden?
Als Opfer einer Straftat sieht die Strafprozessordnung weitgehende Beteiligungsmöglichkeiten vor. Sie haben bei einigen Delikten die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen.
Sie haben das Recht einen Anwalt als Beistand zu beauftragen. In manchen Fällen wird Ihr Anwalt vom Gericht beigeordnet und bezahlt.
Als Nebenkläger haben Sie fast die gleichen Verfahrensrechte wie der Angeklagte. Sie können als Opfer einer Straftat so aktiv am Strafprozess mitwirken und sind nicht nur Zuschauer, wenn über Ihren Peiniger verhandelt wird. Sie haben z.B. das Recht an jeder Verhandlung teilzunehmen, Zeugen zu befragen, Beweisanträge zu stellen oder Richter und Sachverständige wegen Befangenheit abzulehnen.
Sie haben das Recht, einen Anwalt als Beistand zu beauftragen.
Wir sind erfahren, Ihre Rechte als Verfahrensbeteiligter im Strafverfahren wahrzunehmen.
Nehmen Sie für eine starke Geschädigtenvertretung in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch-Gmünd und Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf
Sie sind zu Unrecht verurteilt worden?
Zu den kompliziertesten Verfahren im Strafrecht gehört das Wiederaufnahmeverfahren. Nur mit beharrlicher und akribischer Vorbereitung, unter Umständen auch eigenen Ermittlungen, kommt ein Verteidiger hier für Sie zu einem erfolgreichen Ergebnis.
Rechtsanwalt Reiger hat bereits erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren geführt.
Nehmen Sie für die Vorbereitung Ihres Wiederaufnahmeverfahrens in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch-Gmünd und Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf.