Strafrecht für Unternehmen
Schulungen und spezialisierte Beratung für Geschäftsführer und Vorstände

Strafrechtliche Risiken meistern
Staatliche Vorschriften, rechtliche Regelungen sowie Melde- und Berichtspflichten nehmen für Unternehmen und deren Verantwortliche ständig zu. Zur Vermeidung persönlicher strafrechtlicher Risiken für Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte, ist die richtige Vorbereitung und ständige Überprüfung der betrieblichen Abläufe unerlässlich. Wichtig ist es bereits zu handeln, bevor sich ein rechtliches Risiko realisieren kann.
In betrieblicher Krise schnell handeln
Dies gilt gerade auch in einer betrieblichen Krise oder Insolvenz eines Unternehmens, bei dem Ihnen als Geschäftsführer oder Verantwortlichen erhebliche Sanktionen drohen. Auch Straftaten im allgemeinen Strafrecht, wie beispielsweise Betrugsstraftaten, können zu erheblichen negativen geschäftlichen Folgen bis hin zur Untersagung der Geschäftsführertätigkeit führen.
Nehmen Sie Kontakt auf
Wir beraten Sie bei der Meidung strafrechtlicher Risiken mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen. Wir schulen Geschäftsführer, Vorstände und Belegschaft bei Fragen im Strafrecht. Auch bei staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen im Unternehmen oder der Anforderung an Unternehmen, Unterlagen o.ä. herauszugeben, stehen wir als schneller Problemlöser zur Seite.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitern sowie Kommunen ab 10.0000 Einwohnern, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Verstöße gegen Rechtsvorschriften gemeldet werden können.
Für die Einrichtung einer internen Meldestelle gelten folgende Regelungen für Unternehmen bzw. öffentliche Einrichtungen, meist abhängig von der Beschäftigtenzahl (§ 12 HinSchG):
- Bei weniger als 50 Beschäftigten gilt, dass eine interne Meldestelle nicht nötig ist. Trotzdem sind die Vorschriften aus dem Hinweisgeberschutzgesetz grundsätzlich anwendar, z.B. zum Schutz von Whistleblowern.
- Bei 50 oder mehr Beschäftigten oder bei Kommunen mit 10.000 Einwohnern oder mehr, muss eine interne Meldestelle bereits eingerichtet sein. Haben Sie die Vorschriften noch nicht umgesetzt, besteht für Ihr Unternehmen dringender Handlungsbedarf.
- Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gelten für einige Branchen, z.B. aus dem Finanz- und Versicherungssektor, Pflichten zur Einrichtung interner Meldestellen. Dabei spielt die Mitarbeiterzahl keine Rolle.
- Es sind gesetzeskonforme Meldekanäle einzurichten.
- Es gilt Dokumentations- und Meldepflichten richtig zu erfassen und zu erfüllen. Gleichzeitig muss die Vertaulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewahrt werden.
Nehmen Sie bei Fragen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Ihr Unternehmen in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd oder Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf.
Das deutsche Strafgesetzbuch stellt Korruptionsdelikte wie Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe. Um den lauteren Wettbewerb und das Interesse der Unternehmen zu schützen, sind Tatbestände zum Schutz des Wettbewerbs normiert.
Gemeint sind damit Delikte wie:
- Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- Bestechung im Gesundheitswesen
Nach § 299 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im in- oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. § 299 Absatz 2 Nr. 1 StGB stellt spiegelbildlich das Gewähren, Versprechen oder Anbieten dieses Vorteils unter Strafe.
Strafbar macht sich so zum Beispiel ein Mitarbeiter, der einen Anbieter bei der Auftragserteilung ohne sachliche Gründe bevorzugt und sich hierfür vom Auftragnehmer bezahlen lässt.
Weitere Straftatbestände sollen hingegen die Funktionalität der öffentlichen Verwaltung schützen.
Die Vorteilsnahme und die Bestechlichkeit kann nur durch Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, vollzogen werden. Täter können auch Richter oder Schiedsrichter sein.
Gleichzeitig kann sich jede Person strafbar machen, die einer der vorgenannten Personen eine Vorteilsgewährung, eine Bestechung oder einen Vorteil verspricht oder gewährt. Bei der Vorteilsnahme, bzw. der Vorteilsgewährung muss dieser Vorteil für die Dienstausübung im Allgemeinen gewährt werden.
Nehmen Sie bei Fragen zu Bestechung und Bestechlichkeit in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd oder Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf.
Wenn Sie Beschuldigter einer Steuerstraftat sind, steht Ihre geschäftliche Reputation und oft auch Ihre finanzielle Existenz auf dem Spiel. Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei, Schmuggel, Bannbruch oder Steuerzeichenfälschung sind die häufigsten Vorwürfe, mit denen Sie als Unternehmer im Bereich des Steuerstrafrechts konfrontiert werden.
Normiert sind diese Delikte in der Abgabenordnung:
In unserer Kanzlei beraten wir unsere Mandaten im Bereich der Einkommensteuer, Energiesteuer, Umsatzsteuer oder anderen Arten der Steuerhinterziehung und Steuerstraftaten.
Mit guter Beratung und präventivem Handeln, können strafrechtliche Risiken minimiert werden. Wir begleiten unsere Mandanten auch bei (stafbefreienden) Selbstanzeigen. Für Ihr Unternehmen oder Sie als Verantwortlichen sind auch Steuerordnungswidrigkeiten mit erheblichen finanziellen Belastungen und Ansehensverlusten verbunden.
Nehmen Sie bei Fragen zu Steuerstraftaten in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd oder Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf.
In einer betrieblichen Krise droht Ihnen als Geschäftsführer oder betrieblich Verantwortlichen nicht nur der wirtschaftliche Kollaps des Unternehmens, sondern bei unbedachtem oder unzureichendem Handeln auch erhebliche strafrechtliche Konsquenzen.
Gemeint sind damit Straftaten wie:
- Bankrott
- Verletzung der Buchführungspflichten
- Gläubigerbegünstigung
- Schuldnerbegünstigung
- Kreditbetrug
- Untreue
- Insolvenzverschleppung
Mit der richtigen Beratung noch bevor eine Krise eintritt, kann eine Strafbarkeit vermieden werden. Wichtig ist es in jedem Fall, schnell erfahrene und kompetente anwaltliche Hilfe zu suchen, um nicht erheblichen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt zu sein.
Auch die regelmäßige Schulung schon bevor es zu einer Krise kommt, kann Sie als Unternehmer auf den Ernstfall vorbereiten.
Nehmen Sie bei Fragen zu Insolvenzstraftaten in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd oder Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf.
Mit der Implementierung von Compliance-Richtlinien und einem Code of Conduct, können Sie Ihr Unternehmen fit für die Regeleinhaltung machen. Mitarbeiter werden für die richtige rechtliche Handhabung sensibilisiert und geschult. Gleichzeitig können Sie als Unternehmen auch persönliche und betriebliche Haftungsrisiken minimieren.
Die betrieblichen Anforderungen sind hier sehr unterschiedlich. Gerne beraten wir Sie zu einer für Ihr Unternehmen sinnvollen Lösung.
Nehmen Sie bei Fragen zu Comliance für Ihr Unternehmen in Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd oder Ostwürttemberg Kontakt zu Rechtsanwalt Reiger auf.